Begehung der Gärten

Der Vorstand wird an den nachfolgendenTerminen eine Begehung der einzelnen Gärtendurchführen. Der Zugang zu den Gärten ist gemäߧ 4 Ziff. 2. des Pachtvertrages zu gewähren unddie Anwesenheit der Pächter bzw. einesVertreters ist erforderlich. Wer dem Terminunentschuldigt fern bleibt, hat das von derMitgliederversammlung beschlossene Strafgeld zuzahlen.